§ 1 Spielspaß & Fairplay |
(1) Es ist darauf zu achten, dass der Spielspaß im Vordergrund steht. Das Konsortium sollte nicht zum Schutzschild für einzelne Spieler gemacht werden.
(2) Von allen Mitgliedern wird Höflichkeit erwartet. Dies betrifft sowohl die Umgangsformen in der internen Kommunikation als auch die Kontakte zur Außenwelt. Beleidigungen werden nicht geduldet. |
§ 2 Das Konsortium |
(1) Das Konsortium wird für die Ewigkeit geschmiedet, zumindest aber bis zum Untergang der Welt. Die Mitglieder haben dem Konsortium in guten wie in schlechten Zeiten treu zur Seite zu stehen. Die Mitglieder verpflichten sich, das Konsortium durch aktive Spielweise zu fördern.
(2) Die Geschäftsleitung behält sich vor, Mitglieder aus wichtigem Grund aus dem Konsortium auszuschließen.
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§ 3 Aktivität |
Von allen Spielern wird Aktivität erwartet. Dies beinhaltet Aktivität als Spieler, als Sitter, im Forum, auf der Page und im Chat/TS3. Das heißt auch ihr habt euch auf der Page um euren Account zu kümmern und ihn aktuell zuhalten.
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§ 4 Handel |
(1)Innerhalb des Konsortiums wird fair gehandelt. |
§ 5 Produkte |
(1) Jeder Spieler hat die Möglichkeit sich 3 Produkte zu Sichern die ihm dann zustehen (dieses wird durch ein Symbolisiert), bei Erlaubnis kann dieses aber von anderen Spielern Mitproduziert werden (dieses wird durch einen Symbolisiert).
Das Produzieren aller weiteren eingetragenen Produkte ist trotzdem mit dem jeweiligen Produzenten Absprache Pflichtig. |
§ 6 Neue Mitglieder |
(1) Entscheidungen über Bewerbungen neuer Spieler werden von der Geschäftsleitung und den Mitgliedern nach interner Beratung getroffen.
(2) Dabei steht der Nutzen für das Konsortium im Vordergrund. Besonderes Augenmerk gilt dabei hoher Aktivität und zum Konsortium passender Bereich.
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§ 7 Probezeit |
(1) Neue Mitglieder haben eine Propezeit von 1 Monaten, bevor sie ins Konsortium (Spiel) aufgenommen werden.
(2) Wir schauen in der Propezeit besonders auf hohe aktivität, (§3) so wie aktive Teilnahme am Spiel und im Konsortium.
(3) Wird in den 1 Monat keine aktive teilnahme festestellt, erfolgt der Ausschluss aus dem Konsortium.
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§ 8 Sanktionen |
(1) Sanktionen reichen von öffentlicher Maßregelung über den Ausschluss aus dem Konsortium bis zum Amoklauf des gesamten Konsortiums. |
§ 9 Änderungen |
(1) Die Geschäftsleitung behält sich jegliche Änderungen am Regelwerk vor.
(2) Zuletzt bearbeitet am 30.04.2015 |
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